Corona-Schutzmaßnahmen
Liebe Gäste des LSI,
im Vordergrund steht für uns weiterhin, einen sicheren und dennoch angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten. Bitte beachten Sie deshalb folgende Regeln:
Selbsttest
Wir bitten Sie, einen Selbsttest vor Ihrer Anreise sowie regelmäßige Tests während Ihres Aufenthaltes durchzuführen.
Bei Kontakten
Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder FFP2-Maske tragen.
Mund-Nase-Schutz
Mund-Nasen-Schutz- oder FFP2-Masken sind auf allen Verkehrsflächen und in Gemeinschaftseinrichtungen (Toiletten, Teeküchen, Aufzügen etc.) innerhalb der Gebäude zu tragen.
Die Maske darf an den Plätzen im Veranstaltungsraum abgenommen werden. Wir empfehlen ausdrücklich, die Maske durchgehend zu tragen, auch wenn die Corona-Schutzverordnung das nicht verpflichtend vorschreibt.
Raumlüftung
Regelmäßig lüften bzw. technische Lüftung eingeschaltet lassen.
Enge Räume
Aufzüge, Sanitärräume, Umkleiden, Kopierräume, Teeküchen und so weiter möglichst einzeln nutzen.
Sozialräume
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes
Hygiene
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln:
- Regelmäßiges gründliches Händewaschen
- Niesen in die Armbeuge und Vermeidung von Körperkontakt zu fremden Personen (kein Händeschütteln, keine Umarmungen)
Weitere Hygienevorkehrungen umfassen u. a.
- Plexiglaswände im Servicebereich
- Stationen zur Handdesinfektion
- Gelegenheiten zum Händewaschen in den WC-Anlagen
Erkrankung melden
Melden Sie sich umgehend bei der LSI-Kursverwaltung (Telefon: 0234 6874-0) oder bei der Verwaltungsleitung (0234 6874-110).
Was bei einem positiven Test, bei Kontakt mit einer erkrankten Person oder nach einem Auslandsaufenthalt zu tun ist:
- Bei leichten Symptomen eines Atemwegsinfekts (z.B. Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, ohne Fieber) sollte in jedem Fall vor dem Besuch des LSI ein Coronatest (Bürgertest oder PCR-Test beim Hausarzt) durchgeführt werden. Wegen möglicher falsch negativer Testergebnisse muss in diesem Fall im LSI auch nach einem negativen Corona-Schnelltest durchgängig eine FFP2-Maske getragen werden.
- Vermeiden Sie das Händeschütteln und andere Begrüßungsrituale mit Körperkontakt.
- Achten Sie auf einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen.
- Es besteht die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz („OP- Maske“) oder eine FFP2 Maske auf allen Verkehrsflächen und in Gemeinschaftseinrichtungen (Toiletten, Teeküchen, Aufzügen etc.) innerhalb der Gebäude zu tragen. Dieses gilt im Unterrichtsraum und grundsätzlich auch am Sitzplatz.
- Fahren Sie möglichst allein in einer Aufzugskabine.
In diesen Fällen dürfen Sie das LSI-Gebäude nicht betreten:
- Positiv auf Covid-19 getestet: Bei einem positiven Ergebnis eines Corona-Antigenschnelltests – sofern kein nachfolgender PCR-Test mit negativem Ergebnis erfolgte.
- Nach direktem Kontakt mit einer erkrankten Person oder mit einer positiv auf Covid-19 getesteten Person.
- Nach einem Auslandsaufenthalt: Während der Quarantänezeit nach einem Auslandsaufenthalt darf das LSI nicht betreten werden.
Stand: Januar 2023