IV. Tarifliche Zuordnung (Auszug aus den AGB)

1. Tarif A

  • Dieser ist von allen Kursteilnehmern zu entrichten, soweit sie nicht einer der beiden Gruppen für einen Reduktionstarif zuzurechnen sind.

2. Tarif B

  • Angehörige des Öffentlichen Dienstes, deren Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt.
  • Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, deren Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt.
  • Mitarbeiter von Mittlerorganisationen der deutschen auswärtigen Kulturpolitik, deren Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt.
  • Privatpersonen.

3. Tarif C

  • Studierende bis zum 32. Lebensjahr, die an einer Hochschule eingeschrieben sind, Schüler bis zum 25. Lebensjahr und Arbeitslose. Entsprechende, für den Zeitraum des Kurses gültige Bescheinigungen sind spätestens zu Kursbeginn in der Verwaltung vorzulegen. Dem o. g. Teilnehmerkreis kann der Reduktionstarif A nur unter der Voraussetzung gewährt werden, dass das Einkommen die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung oder geringfügigen selbstständigen Tätigkeit nicht überschreitet (vgl. SGB IV §8).