Japanisch 4
Vorkenntnisse
- B1-GER; d.i. Japanisch 3 (LSI-Japonicum) oder äquivalent
Niveaustufe (GER)
- Beginn: B1
- Ende: B2.1
Lernziele
- mündlich und schriftlich elaborierte kommunikative Fähigkeiten
- sichere sprachliche Bewältigung auch komplexerer Situationen in Alltag und Beruf
- aktive Teilnahme an Diskussionen
- einfache Reden
- Dank- und Einladungsschreiben
- aktive Verwendung der Höflichkeitssprache in Wort und Schrift
Einzelkompetenzen
Sprechen
- Standardsituationen in Alltag und Beruf sicher und selbständig bewältigen
- ohne Vorbereitung aktiv an Gesprächen über Themen teilnehmen, die mehr oder weniger vertraut sind oder persönlich interessieren
- Meinungen und Pläne erklären und begründen
- zusammenhängend über Erfahrungen oder Inhalte eines Buches oder z. B. eines Films berichten
- eine Geschichte erzählen
Hören
- die Hauptpunkte verstehen, wenn Standardsprache verwendet wird und es um einigermaßen vertraute alltägliche oder berufliche Themen geht
Lesen
- in normaler Alltagssprache geschriebene Texte unterschiedlicher Zielsetzungen verstehen, sofern diese mit Furigana-Lesehilfen versehen sind oder nur relativ einfache Kanji verwendet werden
- private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird
Schreiben
- über vertraute Themen zusammenhängende Texte schreiben, und zwar in der original-japanischen Mischschrift aus Silbenschrift Kana und bereits gelernten Kanji
- persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten
Kursinhalte
Themen und Situationen
- Immobilienhändler und Wohnungssuche
- Einladung, Feier und Gratulation
- Arbeitsalltag in Japan
- Tokyo und Umgebung
- Bahn+Fundbüro
- Meinung äußern und begründen
- freie Rede und Diskussion
- Dankschreiben
Schrift
- Erweiterung des Lernsets aus „Japanisch 1-3“ um ca. 80 weitere Kanji
Grammatik
- Passiv
- Befehlsform der Verben
- Anschein+Vermutung
- Modalität+Verpflichtungsgrad
- Schwierigkeitsgrad+Übermaß
- transitive+intransitive Verben (2)
- onomatopoetische Ausdrücke (2)
- Höflichkeitssprache+Sprachstil (2)
Wortschatz
- ca. 500 neue Vokabeln (aktiv)
Lehrbuch & Unterrichtsmaterial
- „Japanisch intensiv Aufbaukurs“ (2.Teil)
- „Grammatik zum Japanisch Intensiv Aufbaukurs“ (2.Teil)
- Printsammlung „Japanisch 4“ (Übersichtsblätter zu Vokabeln, Situationen & Sprechintentionen und zur Grammatik)
- Kanji-Lernkarten
Anzahl Lektionen
- 6 Lektionen + Epilog
E-Learning-Komponenten
- Japanisch 4 online: kostenloses Probeabonnement in Verbindung mit der Kursteilnahme; 3 Monate ab Kursbeginn
Umfang Präsenzunterricht
- 2 Wochen (Mo. – Fr.)
erster Kurstag (Mo.): i.d.R. 14.00 – 18.30 Uhr - ab 2. Kurstag (Di.): i.d.R. täglich 8.30 – 12.15 und 14.00 – 17.15 Uhr
letzter Kurstag (Fr.): i.d.R. 8.30 – 13.00 Uhr
Pflichtprogramm (minimal) + Zusatzangebot
- ca. 60 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.)
i.d.R. täglich 8:30 – 15:30 Uhr - Zusatzprogramm mit Textarbeit zum Einstieg in das Thema des Folgetages (Teilnahme dringend empfohlen) ca. 20 Unterrichtseinheiten i.d.R. täglich 15:45 – 17:15 Uhr
Umfang selbst. Eigenarbeit
- ca. 20 Stunden
Workload insgesamt
- ca. 100 Stunden
Dozententeam
- Team aus japanischen und deutschen Dozentinnen und Dozenten mit fachspezifischer didaktischer Ausbildung, reichhaltiger Lehrerfahrung und kontrastiver interkultureller Kompetenz.
Kosten
- Tarif A*: 1.750,00 €
- Tarif B**: 990,00 €
- Tarif C***: 430,00 €
Lehrmaterial
- 95,25 €
- Absolventen von Japanisch 3: 14,25 €
(Textbuch, Arbeitsbuch und Grammatik sind identisch)
IV. Tarifliche Zuordnung (Auszug aus den AGB)
1. Tarif A
- Dieser ist von allen Kursteilnehmern zu entrichten, soweit sie nicht einer der beiden Gruppen für einen Reduktionstarif zuzurechnen sind.
2. Tarif B
- Angehörige des Öffentlichen Dienstes, deren Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt.
- Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, deren Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt.
- Mitarbeiter von Mittlerorganisationen der deutschen auswärtigen Kulturpolitik, deren Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt.
- Privatpersonen.
3. Tarif C
- Studierende bis zum 32. Lebensjahr, die an einer Hochschule eingeschrieben sind, Schüler bis zum 25. Lebensjahr und Arbeitslose. Entsprechende, für den Zeitraum des Kurses gültige Bescheinigungen sind spätestens zu Kursbeginn in der Verwaltung vorzulegen. Dem o. g. Teilnehmerkreis kann der Reduktionstarif A nur unter der Voraussetzung gewährt werden, dass das Einkommen die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung oder geringfügigen selbstständigen Tätigkeit nicht überschreitet (vgl. SGB IV §8).
Ihr Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen

Christoph Schlüter, M.A.
Komm. Institutsleiter des LSI-Japonicum