Bildungsurlaub
Sie möchten einen Intensivsprachkurs belegen, haben Ihren Jahresurlaub aber schon aufgebraucht? Das muss kein Hindernis sein. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub!
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in 14 der 16 deutschen Bundesländer einen gesetzlich verankertes Recht auf Bildungsurlaub. Der Anspruch umfasst in der Regel 5 Tage pro Jahr, die Sie über die Dauer von zwei Jahren zu einem 10-tägigen Bildungsurlaub zusammenfassen können. Dies entspricht dem zeitlichen Umfang der allermeisten Intensivsprachkurse am LSI, die in der Regel eine Kursdauer von zwei Wochen (2 x 5 Unterrichtstage) haben.
Ausführliche Informationen zu Ihren Ansprüchen und zur Anerkennung unserer Kurse in den jeweiligen Bundesländern finden Sie unter dem Reiter des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten.
Bitte beachten Sie, dass eine fehlende Anerkennung nicht zwangsläufig bedeutet, dass Sie für den gewünschten Kurs keinen Bildungsurlaub nehmen können. Oft hilft ein direktes Gespräch mit dem Arbeitgeber. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf die Anerkennung des entsprechenden Kurses aus anderen Bundesländern (sofern vorhanden) zur Verfügung.
Baden-Württemberg
Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr bei einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche. Der Anspruch auf Bildungsurlaub verfällt am Ende eines Kalenderjahres, sodass man keine Tage mit in das folgende Jahr nehmen darf.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub am LSI
Das LSI ist in Baden-Württemberg nicht als Bildungsträger anerkannt. Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.
Bayern
Da es in Bayern kein Bildungsurlaubsgesetz gibt, haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in Bayern tätig sind, keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Berlin
Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Berlin liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub am LSI
Als Teil der Ruhr-Universität Bochum sind alle Kurse des LSI nach § 10 (5) BiZeitG in Berlin als Bildungsurlaub anerkannt. Wir stellen Ihnen gerne eine Bescheinigung für Ihren Antrag aus.
Brandenburg
Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Brandenburg liegt, haben ein Recht auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Diese Zahl berechnet sich bei einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub am LSI
Folgende Veranstaltungen gelten in Brandenburg als anerkannt:
Chinesisch 1
Chinesisch 2
Chinesisch 3
Chinesisch 4
Japanisch 1
Japanisch 2
Japanisch 3
Japanisch 4
Japanisch Kompakt
Deutsch-Japanischer Tandemkurs
Japanisch Oberkurs
Koreanisch 1
Koreanisch 2
Koreanisch 3
Russisch 1
Russisch 2
Russisch 3
Russisch 4
Russisch 5 Kommunikation
Russisch 5 Politik und Medien
Russisch 5 Einführung Wirtschaftsrussisch
Ukrainisch 1
Ukrainisch 2
Gerne lassen wir Ihnen den entsprechenden Anerkennungsbescheid zukommen.
Bremen
Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Bremen liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub am LSI
Folgende Veranstaltungen gelten in Bremen als anerkannt:
Chinesisch 1
Chinesisch 2
Chinesisch 3
Chinesisch 4
Japanisch 1
Japanisch 2
Japanisch 3
Japanisch 4
Japanisch Kompakt
Japanisch Oberkurs
Deutsch-Japanischer Tandemkurs
Koreanisch 1
Koreanisch 2
Koreanisch 3
Gerne lassen wir Ihnen den entsprechenden Anerkennungsbescheid zukommen.
Hamburg
Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Hamburg liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub am LSI
Die Kurse am LSI sind in Hamburg nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.
Hessen
Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Hessen liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub am LSI
Die Kurse am LSI sind in Hessen nicht direkt anerkannt.
In Hessen können Sie jedoch Kurse als Bildungsurlaub besuchen, wenn diese in einem anderen Bundesland anerkannt sind und bestimmte Kriterien erfüllen.
Sollten Sie Interesse an einem unserer Kurse haben, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir für Sie prüfen können, ob der Kurs die benötigten Kriterien erfüllt. Im Anschluss stellen wir Ihnen gerne alle Unterlagen, die Sie zur Beantragung brauchen, zur Verfügung.
Mecklenburg-Vorpommern
Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub am LSI
Die Kurse am LSI sind in Mecklenburg-Vorpommern zur Zeit nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.
Niedersachsen
Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Niedersachsen liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich bei einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub im Vorjahr nicht genutzt, kann dieser im laufenden Jahr geltend gemacht werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin kann der Anspruch für maximal vier Jahre kumuliert werden.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub am LSI
Folgende Veranstaltungen gelten in Niedersachsen als anerkannt:
Japanisch 1
Japanisch 2
Japanisch 3
Japanisch Kompakt
Japanisch Oberkurs
Russisch 1
Russisch 2
Russisch 3
Russisch 4
Russisch 5 Kommunikation
Russisch 5 Politik und Medien
Russisch 5 Einführung Wirtschaftsrussisch
Gerne lasse wir Ihnen den entsprechenden Anerkennungsbescheid zukommen.
Nordrhein-Westfalen
Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in NRW liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub am LSI
Das LSI ist in NRW zur Zeit nicht als Bildungsträger anerkannt. Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.
Förderprogramm zur beruflichen Weiterbildung
Alternativ unterstützt das Land NRW die berufliche Weiterbildung von Berufstätigen unter bestimmten Vorraussetzung in Form von Bildungschecks im Wert von bis zu 500 €.
Alle Informationen finden Sie hier.
Rheinland-Pfalz
Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Rheinland-Pfalz liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub am LSI
Folgende Veranstaltungen gelten in Rheinland-Pfalz als anerkannt:
Chinesisch 1
Chinesisch 2
Chinesisch 3
Chinesisch 4
Japanisch 1
Japanisch 2
Japanisch 3
Japanisch 4
Japanisch Kompakt
Deutsch-Japanischer Tandemkurs
Japanisch Oberkurs
Russisch 1
Russisch 2
Russisch 3
Russisch 4
Gerne lasse wir Ihnen den entsprechenden Anerkennungsbescheid zukommen.
Förderprogramm zur beruflichen Weiterbildung
Alle Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben außerdem ein Recht auf Förderung ihrer beruflichen Weiterbildung durch das Förderprogramm "QualiScheck". Hierbei werden 60% der Weiterbildungsmaßnahmen übernommen. Die Sprachkurse am LSI sind förderungsfähig - ob sie als Bildungsurlaub genommen werden oder nicht. Alle Informationen zu den Bedingungen und der Antragstellung finden Sie hier.
Saarland
Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt im Saarland liegt, haben ein Recht auf bis zu sechs Tage Bildungsurlaub pro Jahr, wovon die Beschäftigten ab dem dritten Tag zusätzlich im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit einbringen müssen (z.B. Überstunden, Urlaub, sonstige freie Tage). Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Anspruch auch in das Folgejahr übertragen werden. Hierbei übernimmt der Arbeitgeber dann die ersten 4 Tage, die weiteren 8 Tage werden hälftig vom Arbeitgeber und den Beschäftigten getragen.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub am LSI
Als Teil der Ruhr-Universität Bochum kann das LSI nach § 6 Absatz 4 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes Freistellungsbescheinigungen für Weiterbildungsveranstaltungen ausstellen. Die Teilnahme an unseren Kursen im Rahmen eines Bildungsurlaubs ist demnach für alle Kurse möglich.
Sachsen
Da es in Sachsen kein Bildungsurlaubsgesetz gibt, haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in Sachsen tätig sind, keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Sachsen-Anhalt
Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub am LSI
Die Kurse am LSI sind in Sachsen-Anhalt zur Zeit nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.
Schleswig-Holstein
Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Schleswig-Holstein liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung des Arbeitgebers Ansprüche auch im Vorgriff oder rückwirkend über mehr als zwei Jahre geltend gemacht werden.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub am LSI
Die Kurse am LSI sind in Schleswig-Holstein zur Zeit nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Auch wenn der Kurs, der Sie interessiert, nicht anerkannt ist, empfehlen wir dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an diesem Kurs mitzuteilen.Wir stellen Ihnen gerne die Anerkennung aus einem anderen Bundesland zur Verfügung (sofern vorhanden).
Thüringen
Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Thüringen liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann einmalig ins Folgejahr übertragen werden, wenn der Arbeitgeber einen im laufenden Jahr beantragten Bildungsurlaub abgelehnt hat.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub am LSI
Die Kurse am LSI sind in Thüringen zur Zeit nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.