Bildungsurlaub

Sie möchten einen Intensivsprachkurs belegen, haben Ihren Jahresurlaub aber schon aufgebraucht? Das muss kein Hindernis sein. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in 14 der 16 deutschen Bundesländer einen gesetzlich verankertes Recht auf Bildungsurlaub. Der Anspruch umfasst in der Regel 5 Tage pro Jahr, die Sie über die Dauer von zwei Jahren zu einem 10-tägigen Bildungsurlaub zusammenfassen können. Dies entspricht dem zeitlichen Umfang der allermeisten Intensivsprachkurse am LSI, die in der Regel eine Kursdauer von zwei Wochen (2 x 5 Unterrichtstage) haben.

Ausführliche Informationen zu Ihren Ansprüchen und zur Anerkennung unserer Kurse in den jeweiligen Bundesländern finden Sie unter dem Reiter des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten.

Bitte beachten Sie, dass eine fehlende Anerkennung nicht zwangsläufig bedeutet, dass Sie für den gewünschten Kurs keinen Bildungsurlaub nehmen können. Oft hilft ein direktes Gespräch mit dem Arbeitgeber. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf die Anerkennung des entsprechenden Kurses aus anderen Bundesländern (sofern vorhanden) zur Verfügung.

 

Baden-Württemberg

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr bei einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche. Der Anspruch auf Bildungsurlaub verfällt am Ende eines Kalenderjahres, sodass man keine Tage mit in das folgende Jahr nehmen darf.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub am LSI

Das LSI ist in Baden-Württemberg nicht als Bildungsträger anerkannt. Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.

Bayern

Da es in Bayern kein Bildungsurlaubsgesetz gibt, haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in Bayern tätig sind, keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Berlin

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Berlin liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub am LSI

Als Teil der Ruhr-Universität Bochum sind alle Kurse des LSI nach § 10 (5) BiZeitG in Berlin als Bildungsurlaub anerkannt. Wir stellen Ihnen gerne eine Bescheinigung für Ihren Antrag aus.

Brandenburg

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Brandenburg liegt, haben ein Recht auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Diese Zahl berechnet sich bei einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub am LSI

Im Jahr 2024 sind keine Sprachkurse des LSI in Brandenburg als Bildungsurlaub anerkannt. Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.

Sollte eine Anerkennung in Brandenburg dringend erforderlich sein, melden Sie sich gerne bei uns. In der Vergangenheit wurden einige Kurse anerkannt und wir könnten bis zu 10 Wochen vor Beginn des Kurses einen neuen Antrag zur Anerkennung einreichen. 

Folgende Veranstaltungen wurden in Brandenburg in der Vergangenheit anerkannt:

Chinesisch 1
Chinesisch 2
Chinesisch 3
Chinesisch 4

Japanisch 1
Japanisch 2
Japanisch 3
Japanisch 4
Japanisch Kompakt
Deutsch-Japanischer Tandemkurs
Japanisch Oberkurs

Koreanisch 1
Koreanisch 2
Koreanisch 3

Russisch 1
Russisch 2
Russisch 3
Russisch 4
Russisch 5 Kommunikation
Russisch 5 Politik und Medien
Russisch 5 Einführung Wirtschaftsrussisch

Ukrainisch 1
Ukrainisch 2

Bremen

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Bremen liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub am LSI

Folgende Veranstaltungen gelten in Bremen als anerkannt:

Chinesisch 1 (anerkannt bis einschl. 22.06.24)
Chinesisch 2 (anerkannt bis einschl. 26.05.24)
Chinesisch 3 (anerkannt bis einschl. 26.05.24)
Chinesisch 4

Japanisch 1 (anerkannt bis einschl. 15.05.24)
Japanisch 2 (anerkannt bis einschl. 15.05.24)
Japanisch 3 (anerkannt bis einschl. 15.05.24)
Japanisch 4 (anerkannt bis einschl. 16.08.24)
Japanisch Kompakt (anerkannt bis einschl. 16.08.24)
Deutsch-Japanischer Tandemkurs

Koreanisch 1 (anerkannt bis einschl. 06.06.24)
Koreanisch 2

Russisch 1 (anerkannt bis einschl. 24.05.24)
Russisch 2 (anerkannt bis einschl. 24.05.24)

Gerne lassen wir Ihnen den entsprechenden Anerkennungsbescheid zukommen.

Hamburg

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Hamburg liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub am LSI

Die Kurse am LSI sind in Hamburg nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.

Hessen

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Hessen liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub am LSI

Die Kurse am LSI sind in Hessen nicht direkt anerkannt.Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.

Mecklenburg-Vorpommern

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub am LSI

Die Kurse am LSI sind in Mecklenburg-Vorpommern zur Zeit nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.

Niedersachsen

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Niedersachsen liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich bei einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub im Vorjahr nicht genutzt, kann dieser im laufenden Jahr geltend gemacht werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin kann der Anspruch für maximal vier Jahre kumuliert werden.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub am LSI

Folgende Veranstaltungen gelten in Niedersachsen als anerkannt:

Japanisch 1
Japanisch 2
Japanisch 3
Japanisch Kompakt
Japanisch Oberkurs

Russisch 1
Russisch 2
Russisch 3
Russisch 4
Russisch 5 Kommunikation
Russisch 5 Politik und Medien
Russisch 5 Einführung Wirtschaftsrussisch

Ukrainisch 1
Ukrainisch 2

Gerne lasse wir Ihnen den entsprechenden Anerkennungsbescheid zukommen.

Nordrhein-Westfalen

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in NRW liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub am LSI

Das LSI ist in NRW zur Zeit nicht als Bildungsträger anerkannt. Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.

Förderprogramm zur beruflichen Weiterbildung

Alternativ unterstützt das Land NRW die berufliche Weiterbildung von Berufstätigen unter bestimmten Vorraussetzung in Form von Bildungschecks im Wert von bis zu 500 €. 

Alle Informationen finden Sie hier.

Rheinland-Pfalz

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Rheinland-Pfalz liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub am LSI

Folgende Veranstaltungen gelten in Rheinland-Pfalz als anerkannt:

Chinesisch 1 (anerkannt bis einschl. 18.09.24)
Chinesisch 2 (anerkannt bis einschl. 23.10.24)
Chinesisch 3
Chinesisch 4

Japanisch 1
Japanisch 2
Japanisch 3 (anerkannt bis einschl. 25.09.24)
Japanisch 4
Japanisch Kompakt
Deutsch-Japanischer Tandemkurs
Japanisch Oberkurs

Koreanisch 1
Koreanisch 2

Russisch 1
Russisch 2 (anerkannt bis einschl. 16.10.24)
Russisch 3 (anerkannt bis einschl. 30.10.24)
Russisch 4

Ukrainisch 1
Ukrainisch 2

Gerne lasse wir Ihnen den entsprechenden Anerkennungsbescheid zukommen.

Förderprogramm zur beruflichen Weiterbildung

Alle Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben außerdem ein Recht auf Förderung ihrer beruflichen Weiterbildung durch das Förderprogramm "QualiScheck". Hierbei werden 60% der Weiterbildungsmaßnahmen übernommen. Die Sprachkurse am LSI sind förderungsfähig - ob sie als Bildungsurlaub genommen werden oder nicht. Alle Informationen zu den Bedingungen und der Antragstellung finden Sie hier.

Saarland

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt im Saarland liegt, haben ein Recht auf bis zu sechs Tage Bildungsurlaub pro Jahr, wovon die Beschäftigten ab dem dritten Tag zusätzlich im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit einbringen müssen (z.B. Überstunden, Urlaub, sonstige freie Tage). Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Anspruch auch in das Folgejahr übertragen werden. Hierbei übernimmt der Arbeitgeber dann die ersten 4 Tage, die weiteren 8 Tage werden hälftig vom Arbeitgeber und den Beschäftigten getragen.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub am LSI

Als Teil der Ruhr-Universität Bochum kann das LSI nach § 6 Absatz 4 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes Freistellungsbescheinigungen für Weiterbildungsveranstaltungen ausstellen. Die Teilnahme an unseren Kursen im Rahmen eines Bildungsurlaubs ist demnach für alle Kurse möglich.

Sachsen

Da es in Sachsen kein Bildungsurlaubsgesetz gibt, haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in Sachsen tätig sind, keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Sachsen-Anhalt

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub am LSI

Die Kurse am LSI sind in Sachsen-Anhalt zur Zeit nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.

Schleswig-Holstein

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Schleswig-Holstein liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung des Arbeitgebers Ansprüche auch im Vorgriff oder rückwirkend über mehr als zwei Jahre geltend gemacht werden.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub am LSI

Die Kurse am LSI sind in Schleswig-Holstein zur Zeit nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Auch wenn der Kurs, der Sie interessiert, nicht anerkannt ist, empfehlen wir dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an diesem Kurs mitzuteilen.Wir stellen Ihnen gerne die Anerkennung aus einem anderen Bundesland zur Verfügung (sofern vorhanden).

Thüringen

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Thüringen liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann einmalig ins Folgejahr übertragen werden, wenn der Arbeitgeber einen im laufenden Jahr beantragten Bildungsurlaub abgelehnt hat.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub am LSI

Die Kurse am LSI sind in Thüringen zur Zeit nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auseinanderzusetzen und das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.